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Unser Kodex

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Qualitätssicherung

 

Der Lieferant wird eine wirksame Qualitätssicherung durchführen, aufrechterhalten und uns nach Aufforderung nachweisen. 

 

Wir sind berechtigt, selbst oder durch von uns beauftragte Dritte dieses vorgenannte Qualitätssicherungssystem sowie die Vertragsdurchführung durch den Lieferanten angemessen zu überprüfen. Unsere vertraglichen und gesetzlichen Rechte werden durch solche Prüfungen nicht berührt. 

 

Menschenrechte

Unsere Liefe­ranten sind verpflichtet, grund­le­gende Menschen­rechte sowie die jeweils geltenden natio­nalen Gesetze einzu­halten.

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Umwelt und Sicherheit
Die gesetz­lichen Mindest­an­for­de­rungen für den Umgang mit Chemi­kalien, Abfällen und Gefah­ren­stoffen, Emissionen und Abwasser sowie deren Entsorgung müssen eingehalten werden. Wo immer möglich und sinnvoll, fördern wir die Erzeugung umwelt­freund­licher Produkte und/oder Produk­ti­ons­pro­zesse.

 

Gesetze
Anwendbare nationale Gesetze und Vorschriften, indus­trielle Mindest­stan­dards, ILO-Überein­kommen, UN-Konven­tionen sowie alle weiteren relevanten gesetz­lichen Bestim­mungen sind unter Vorzug der strengsten Vorschrift einzu­halten.

 

Sozial­stan­dards
CB Materials GmbH duldet bei keinem seiner Liefe­ranten jegliche Form von Ausbeutung wie z. B. Zwangs­arbeit oder Kinder­arbeit.

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