Unser Kodex
Qualitätssicherung
Der Lieferant wird eine wirksame Qualitätssicherung durchführen, aufrechterhalten und uns nach Aufforderung nachweisen.
Wir sind berechtigt, selbst oder durch von uns beauftragte Dritte dieses vorgenannte Qualitätssicherungssystem sowie die Vertragsdurchführung durch den Lieferanten angemessen zu überprüfen. Unsere vertraglichen und gesetzlichen Rechte werden durch solche Prüfungen nicht berührt.
Menschenrechte
Unsere Lieferanten sind verpflichtet, grundlegende Menschenrechte sowie die jeweils geltenden nationalen Gesetze einzuhalten.
Umwelt und Sicherheit
Die gesetzlichen Mindestanforderungen für den Umgang mit Chemikalien, Abfällen und Gefahrenstoffen, Emissionen und Abwasser sowie deren Entsorgung müssen eingehalten werden. Wo immer möglich und sinnvoll, fördern wir die Erzeugung umweltfreundlicher Produkte und/oder Produktionsprozesse.
Gesetze
Anwendbare nationale Gesetze und Vorschriften, industrielle Mindeststandards, ILO-Übereinkommen, UN-Konventionen sowie alle weiteren relevanten gesetzlichen Bestimmungen sind unter Vorzug der strengsten Vorschrift einzuhalten.
Sozialstandards
CB Materials GmbH duldet bei keinem seiner Lieferanten jegliche Form von Ausbeutung wie z. B. Zwangsarbeit oder Kinderarbeit.